das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu- weisen:
• Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, erfolgen mitunter Hinzuschätzungen. Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzminis- teriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schät- zung eignet.
• Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermitteln (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanz- ministerium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.
• In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Aus- gabe für November 2025.