Mandanten Monatsinformationen Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundes- finanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Fi- nanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu- weisen:

• Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunfts- kosten grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch auf- gepasst: Das setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanz- hofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte.

• Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzu- erkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundes- finanzhof jüngst präzisiert.

• Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerli- chem Bezug anzufordern. Nach einem Beschluss des Bundes- finanzhofs obliegt es daher dem Steuerpflichtigen, aus den ange- forderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Aus- gabe für Januar 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Ihre PROFIL LK Steuerberatungsgesellschaft mbH
Unterschrift Elena Nestmeyer

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Elena Nestmeyer
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