bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauer- hafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeits- stätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steu- erzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu- weisen:
• Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbei- tet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor.
• Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwen- dung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
• Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwen- dungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfi- nanzministerium nun Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Aus- gabe für Dezember 2025. Viel Spaß beim Lesen