Mandanten Monatsinformationen September 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, be- schäftigt immer wieder die Finanzgerichte. Aktuell ist auf eine steu- erzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzuwei- sen. Danach stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuwei- sen:

• Ein Steuerbescheid ist zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfest- setzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren.

• Fahrtkosten zum Mietobjekt sind grundsätzlich nach Reisekosten- grundsätzen zu ermitteln und als Werbungskosten bei den Ver- mietungseinkünften abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung aber mitunter eine erste Tätigkeitsstätte darstellen, sodass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.

• Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns (derzeit 12,82 EUR pro Stunde) auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 und auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 beschlossen. Eine etwaige Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze bei Mini- jobbern, da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Aus- gabe für September 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihre PROFIL LK Steuerberatungsgesellschaft mbH
Unterschrift Elena Nestmeyer

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Elena Nestmeyer
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