Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzöge- rungsgeld festgesetzt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuwei- sen:
leistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebe- nen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach der Verwaltungsmeinung ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das Finanzgericht Nürnberg widersprochen.
• Werden Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes frites) zu einem einheitlichen Gesamtpreis zum Verzehr außer Haus ver- kauft, gilt für das Getränk ein Umsatzsteuersatz von 19 %, die Speisen werden ermäßigt zu 7 % besteuert. Es muss also eine sachgerechte Aufteilung erfolgen – und hierzu hat der Bundesfi- nanzhof jüngst Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Aus- gabe für August 2025. Viel Spaß beim Lesen!
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