Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirt- schaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Dem Vernehmen nach soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuwei- sen:
- Die gesetzlichen Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %. Rentner sollten dabei beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
- Der Bundesfinanzhof hat die Sichtweise der Vorinstanz (leider) bestätigt: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Mit- eigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuld- zinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Mit- eigentumsanteil abziehen.
Vor allem Gebrauchtwagenhändler beanspruchen oft die umsatz- steuerliche Differenzbesteuerung. Dabei geht es, so der Bundes- finanzhof, zulasten des Steuerpflichtigen, wenn nicht feststeht, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweifeln sind hier also durchaus Nachforschungen angebracht.