Mandanten Monatsinformationen Juni 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Bei den steuerlichen Aspekten handelt es sich aber leider vielfach nur um Absichtserklärungen. Zudem stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu- weisen:

• Angesichts der veränderten Arbeitsbedingungen durfte man auf eine positive Entscheidung hoffen. Doch leider hat der Bundesfi- nanzhof entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugs- fähig sind.

• Kann in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerer- mäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz gewährt wer- den? Das Finanzgericht Köln hält das für möglich und hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt.

• Die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen Photovoltaikanla- ge des Vermieters ist keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbst- ständige Hauptleistung. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat u. a. zur Folge, dass bei Altanlagen ein Vorsteuerab- zug möglich ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihre PROFIL LK Steuerberatungsgesellschaft mbH
Unterschrift Elena Nestmeyer

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Elena Nestmeyer
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