Digitalisierung der Buchhaltung
Digitalisierung ist in aller Munde und unserer Meinung nach DER Weg, Prozesse in Zukunft abzubilden. Wir nennen es Steuerberatung 4.0.
Was bedeutet Digitalisierung?
Bislang analoge Informationen oder Vorgänge werden in eine digitale Form gebracht. Im Falle der Steuerberatung beispielsweise bedeutet Digitalisierung die Umwandlung von Belegen und Abläufen aus der Papierform in eine rein digitale Version. Idealerweise sollte von Anfang an die Abwicklung der kompletten Steuerberatung in papierloser Form erfolgen.
Digitalisierung der Buchhaltung
Wenn Sie sich für Buchhaltung und Steuerberatung in digitalisierter Form entscheiden, werden Ihre Geschäftsvorfälle zukünftig papierlos abgewickelt. Das mag am Anfang ungewohnt sein und zu Beginn vielleicht auch mehr Aufwand bedeuten, vor allem auch eine Änderung in den Abläufen und der Organisation. Nach einiger Zeit werden allerdings die Vorteile überwiegen. Denn eine digitale Buchführung bedeutet nicht einfach, dass Rechnungen eingescannt werden. Es geht vielmehr um die digitalen Prozesse: Es beginnt bei der Korrespondenz und Teams-Meetings und endet mit den elektronischen Steuerbescheiden vom Finanzamt. Selbstverständlich erhalten Sie auch unsere Rechnung digital.
Zeit & Aufwand sparen
Alles digital, jederzeit verfügbar
Überblick auf Knopfdruck
Umweltfreundlich & kostensparend
Vorteile der Digitalisierung für Sie
Gerne begleiten wir Sie beim Umstieg auf die digitale Buchführung und Steuerberatung. Dank unserer Erfahrung gestalten wir den Prozess gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt. Dabei entwickeln wir zunächst einen passenden Ablaufplan und stimmen den zeitlichen Rahmen optimal auf Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen ab.
Weniger Fehler, mehr Sicherheit
Einfacher bei Prüfungen & Personalthemen
Steuererklärung digital
Für die digitale Übermittlung Ihrer Steuerangelegenheiten steht Ihnen heute mehr denn je eine breite Palette moderner Verfahren zur Verfügung. ELSTER bildet seit Jahren die Plattform für die elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärungen. Über NACHDIGAL können Sie seit 2020 Belege medienbruchfrei nachreichen – schnell, sicher und papierlos. Bescheide erhalten Sie als digitalen Verwaltungsakt über DIVA, und mit der Weiterentwicklung DIVA II erfolgt die Zustellung künftig bequem über die Vollmachtsdatenbank. Zusätzlich können mittels RaBe/RABE externe Nachweise referenziert und bei Bedarf direkt vom Finanzamt abgerufen werden – ohne erneuten Upload. Unsere Kanzlei ist mit allen genannten Verfahren bestens vertraut und setzt diese souverän und effizient für Sie ein.
Für uns bedeutet eine digitale Steuererklärung daher:
- Digitaler Empfang Ihrer Dokumente, die für die Erklärung relevant sind.
- Nutzung der VaSt (Vorausgefüllte Steuererklärung) durch Ihre digitale Vollmacht.
- Digitale Übertragung der Erklärung an das Finanzamt.
- Die Nachreichung der Belege, wenn diese angefordert werden, ebenfalls digital.
- Sie erhalten einen digitalen Steuerbescheid vom Finanzamt.
- Die Prüfung des Bescheides durch uns erfolgt digital.
- Zur Verteidigung Ihrer Interessen reichen wir einen Einspruch ebenfalls digital ein.
Online-Buchhaltungssoftware & Rechnungsprogramm
Wir sind Partner der DATEV Unternehmen online. Sie als Mandant werden online registriert, erhalten einen Zugangsschlüssel für die APP und fotografieren zukünftig Belege, die Sie jederzeit ortsunabhängig abrufen können. Den genaueren Ablauf, inklusive einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ bekommen Sie von uns.
Digitalisierung mag vielleicht am Anfang etwas abschreckend klingen, hat aber wirklich viele Vorteile. Denn Bescheide werden digital geprüft und Einsprüche unmittelbar digital erledigt. Die Abrechnung erfolgt anhand der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Auf Dauer wird sich die Umstellung für Sie garantiert rechnen.
Elena Nestmeyer
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da.
Ob Rückfragen zu einem Detail oder der Wunsch nach einem individuellen Beratungsgespräch – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.